Türkei

Hier kann man über alles diskutieren, was mit dem Orient zusammenhängt.
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Staubschmied
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Re: Türkei

Beitrag von Staubschmied »

https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/103.html

Hier, die suchst du. Es hat schon zu Verurteilungen gereicht. Auch, wenn die Betroffenen nicht im Land waren.

Warum?

"oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung" ist ein Satzteil, das zusammenhängt. Auf den aktuellen Fall bezogen steht dort dann "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt [...] beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.".

Willkommen bei Jura 101.
Ich tippe auf Geldstrafe.

Wenn sie Verleumdung finden, muss er nach den Spielregeln ja sogar in Haft ... wow.
Ich werde sicherheitshalber nie wieder jemanden im Internet als Arschhut bezeichnen.
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Child of Bodom
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Re: Türkei

Beitrag von Child of Bodom »

Überhaupt würde das bedeuten, dass jede politische Diskussion hier in dem Forum, insbesondere über dieses Thema hier ziemlich gefährlich ist, weshalb ich mich jetzt hier wohl auch verabschieden werde, ich bekomme nämlich langsam Angst. Es scheint so als wäre die Meinungsfreiheit in diesem Land wohl schon lange tot, wird langsam Zeit auch danach zu leben. -.-'
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Tom
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Re: Türkei

Beitrag von Tom »

Und genau so konnten Hitler und andere Schergen an der Macht bleiben ...

Ich hasse Perfektion.
Sie bietet keinen Platz für Kreation.

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Child of Bodom
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Re: Türkei

Beitrag von Child of Bodom »

Tom hat geschrieben:Und genau so konnten Hitler und andere Schergen an der Macht bleiben ...
Nein. Weil Leute der Meinung waren, dass es ja grundsätzlich kein Fehler sein kann, wenn ein Gericht sich mit der Frage befasst und Verständnis für den armen beleidigten Staatspräsidenten hatten, konnten sich solche wie Hitler an der Macht halten. Wiederstand gegen den gabs eigendlich einigen, nur der hat niemals die Unterstützung durch das Deutsche Volk erfahren, genauso wie hier heute auch. Und ja, ich werfe euch (nicht nur euch, den meisten Deutschen) vor dass ihr Böhmermann, den ich als Wiederstandskämpfer sehe, kläglich im Stich lasst. Noch habt ihr Glück und es hängt nur seine Karriere daran (wenn die den Bach runter geht, kann er immer noch mit Straße kehren oder nem anderen billigjob, bwz. ganz mit Harz 4 überleben) aber zu Hitlers Zeiten sind solche in KZs verschwunden und wenn wir hier nicht aufpassen kommt diese Zeit auch hier wieder.
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Staubschmied
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Re: Türkei

Beitrag von Staubschmied »

Sache 1: Man darf nicht vier Minuten lang im Fernsehen sagen, dass ein ausländisches Staatsoberhaupt Ziegen fickt, Kinderpornographie schaut und einen kleinen Pimmel hat.

Sache 2: Das Ende der Meinungsfreiheit, Machterhalt durch brutale Repression und organisierter Massenmord.

Finde den Unterschied.
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Child of Bodom
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Re: Türkei

Beitrag von Child of Bodom »

Sache 1: Man darf nicht vier Minuten lang im Fernsehen sagen, dass ein ausländisches Staatsoberhaupt Ziegen fickt, Kinderpornographie schaut und einen kleinen Pimmel hat.
Wie ich schon sagte sind dies Dinge über denen man weit drüber stehen sollte, sonst hat man an der Spitze eines Staates nichts verloren.
Sache 2: Das Ende der Meinungsfreiheit, Machterhalt durch brutale Repression und organisierter Massenmord.

Finde den Unterschied.
Wie schon öfter ausgeführt sind die Beleidigungen eine Reaktion auf den Diplomatischen Wind den Erdogan gemacht hat als das Lied, dass auch am Anfang des Themas aussteht, im TV gelaufen ist. Wie schon öfter gesagt hat Satire etwas stark provokatives und wenn wir jetzt schon so weit sind, dass ein Ausländischer Präsident darüber bestimmen kann was man hier bei uns sagen darf und was nicht, ist die Meinungsfreiheit praktisch tot, bzw. wozu geh ich dann überhaupt noch wählen, wenn eh jemand aus dem Ausland unsere Gesetze macht.
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Glumski
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Re: Türkei

Beitrag von Glumski »

wozu geh ich dann überhaupt noch wählen, wenn eh jemand aus dem Ausland unsere Gesetze macht.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir es ganz alleine geschafft haben, das entsprechende Gesetz zu machen. Wenn ich mich nicht irre (was aber gut sein kann), wurde es damals für den persischen... äh... Schah? Schach? Hasch? Ober-King gemacht. Sinnvoll war das nicht so wirklich, aber hey.

Ich finde es um ehrlich zu sein ziemlich schwierig, den Tatbestand einer Beleidigung wirklich fest zu machen. Wenn ich jemanden als Pädophilen beleidige, ist das offensichtlich keine Beleidigung mehr, sondern schon Bezichtigung einer Straftat (falls das ein gültiger Tatbestand ist), und ich bin mir recht sicher, das Sex mit Ziegen auch nicht legal ist. Wenn ich sage, dass jemand ein kleines Glied hat, dürfte das wohl auf Verleumdung herauslaufen, wenn er in Wahrheit ein Glied durchschnittlicher Länge hat, schätze ich. Und wenn er tatsächlich ein kleines Glied hat, ist es dann trotzdem eine Beleidigung? Bei den klassischen Beleidigungen wie "Idiot" oder "Dummkopf" ist das wohl ziemlich klar, aber zumindest für einen absoluten Laien wie mich ist der Rest nicht sonderlich ersichtlich.
Und darf ich "Arschloch" als pars pro toto verwenden? Ich mein', ein anatomisch vollständiger Mensch sollte ja eins haben...
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Staubschmied
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Re: Türkei

Beitrag von Staubschmied »

Da ist das Problem das reduzierende Moment, soweit ich weiß. Es sei denn, dass du in der Situation halt gestisch darauf hinweist, dass es nur eine Teilbetrachtung ist.
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